Familienrecht

Im Familienrecht behandeln wir die rechtlichen Aspekte der Ehe und der Vermögensverhältnisse während der Ehezeit sowie die Folgen der Ehescheidung und deren vermögensrechtliche Konsequenzen. Hieraus ergibt sich insbesondere Regelungsbedarf in Fragen des güterrechtlichen Zugewinnausgleiches, des Unterhaltsrechtes oder auch des Versorgungsausgleichs im Rentenalter, sowie in Fragen zum elterlichen Sorgerecht.

Gerade die Vielfalt der zu berücksichtigenden Regelungskomplexe macht das Familienrecht zu einem Fachgebiet, welches unbedingt vertiefte Kenntnisse durch Spezialisierung erfordert. Gerne beraten wir Sie bei der Gestaltung von Eheverträgen vor oder während der Ehezeit sowie bei der Durchführung der Ehescheidung und Folgesachen und leisten Ihnen unterstützende Hilfestellung zur Wahrung Ihrer rechtlichen Interessen.

Auch bezüglich der Problematik des Elternunterhaltes bieten wir eine umfassende Beratung an. Hier sind frühzeitige wirtschaftliche Vorkehrungen empfehlenswert, um sich gegen etwaige Ansprüche Dritter zur Wehr zu setzen.

Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne!