Allgemeines Vertragsrecht
Allgemeines Vertragsrecht
Das Vertragsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen und/oder Unternehmen in verschiedenen Bereichen unseres alltäglichen Lebens. Wir beraten Sie u.a. in Bezug auf Arbeitsverträge, Kaufverträge, Gesellschaftsverträge, Maklerverträge oder Lizenzverträge. Dabei wird etwa geprüft, ob der Vertrag wirksam zustande gekommen ist, wie bestimmte Vertragsklauseln auszulegen sind, welche Rechte aus dem Vertrag geltend gemacht werden können oder wie der Vertrag vorzeitig beendet werden kann.
Egal um welche vertragliche Angelegenheit es sich handelt – wir unterstützen Sie bei der sicheren Gestaltung Ihrer Rechtsbeziehungen und fordern Ihre Rechte für Sie ein.